Pflichtangaben im Überblick
Ein Hausmeisterservice-Angebot ist ein rechtsverbindliches Vertragsangebot. Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und gewerbliche Auftraggeber erwarten vollständige Unterlagen – ein formloses Anschreiben reicht nicht.
Diese Angaben müssen auf jedem Angebot stehen:
- Firmenangaben: Vollständiger Firmenname, Rechtsform, Geschäftsadresse, Telefon, E-Mail
- Steuernummer oder USt-IdNr.: Pflicht für alle Unternehmen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Mehrwertsteuer aus und vermerken den entsprechenden Hinweis.
- Kundendaten: Name und Adresse des Auftraggebers – bei Hausverwaltungen den vollständigen Firmennamen und Ansprechpartner angeben
- Objektadresse: Welches Gebäude oder Grundstück wird betreut? Bei mehreren Objekten jedes separat aufführen.
- Angebotsnummer: Eindeutig und fortlaufend
- Datum und Gültigkeitsdauer: Empfehlung: 4–6 Wochen
- Leistungszeitraum: Ab wann, wie lange, welche Frequenz – einmalig, wöchentlich, monatlich
- Detaillierte Leistungsbeschreibung (siehe nächster Abschnitt)
- Nettobetrag, 19 % MwSt., Bruttobetrag: Alle drei separat ausweisen
- Zahlungsbedingungen: Fälligkeit, Zahlungsziel – bei Dauerleistungen typisch monatliche Abrechnung im Voraus
Bei Arbeiten gegenüber Privatpersonen am bewohnten Gebäude gilt zusätzlich die Widerrufsbelehrung nach § 312g BGB, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird – zum Beispiel beim Vor-Ort-Termin am Objekt.
Typische Positionen im Hausmeisterservice-Angebot
Ein Hausmeisterbetrieb erbringt sehr unterschiedliche Leistungen – von der Treppenhausreinigung über den Winterdienst bis zur technischen Inspektion. Jede Leistungsgruppe gehört als eigener Abschnitt ins Angebot, damit der Auftraggeber klar sieht was enthalten ist und was nicht.
Objektbetreuung und Kontrollgänge
| Position | Einheit | Beispielpreis netto |
|---|---|---|
| Wöchentlicher Kontrollgang inkl. Protokoll | pro Begehung | 45 – 95 € |
| Monatliche Objektbegehung mit Mängelprotokoll | pro Monat | 80 – 180 € |
| Schließdienst / Schlüsselverwaltung | pro Monat | 40 – 90 € |
| Handwerkereinsatz koordinieren | Stunde | 45 – 65 € |
Reinigung und Pflege
| Position | Einheit | Beispielpreis netto |
|---|---|---|
| Treppenhausreinigung (pro Reinigungsgang) | m² / Pauschale | 0,18 – 0,35 €/m² |
| Kellergang und Allgemeinflächen reinigen | m² | 0,15 – 0,28 €/m² |
| Mülltonnen reinigen und befüllen | pro Einheit / Monat | 8 – 18 € |
| Müllplatz reinigen | pro Monat | 25 – 55 € |
| Tiefgaragenzufahrt reinigen | m² / Pauschale | 0,20 – 0,40 €/m² |
Grünanlagenpflege
| Position | Einheit | Beispielpreis netto |
|---|---|---|
| Rasen mähen inkl. Kantenschnitt | m² / Einsatz | 0,06 – 0,14 €/m² |
| Hecke schneiden | lfd. Meter / Einsatz | 2,50 – 6,00 €/lfm |
| Beete pflegen (jäten, lockern) | m² / Stunde | 0,40 – 0,80 €/m² |
| Laub entfernen und entsorgen | Stunde / Pauschale | 38 – 58 €/Std. |
| Grünschnitt entsorgen | m³ / Pauschale | 25 – 55 €/m³ |
Winterdienst
| Position | Einheit | Beispielpreis netto |
|---|---|---|
| Schneeräumen und Streuen (pro Einsatz) | pro Einsatz | 80 – 180 € |
| Winterdienst-Saisonpauschale (Okt.–Apr.) | pro Saison | 800 – 2.200 € |
| Streumittel liefern und vorhalten | pro Saison | 80 – 180 € |
| Winterdienst-Dokumentation | pro Saison | 50 – 120 € |
Die Dokumentation des Winterdienstes ist besonders wichtig: Im Schadensfall (Sturz auf ungeräumter Fläche) kann der Hausmeisterbetrieb mit einem lückenlosen Einsatzprotokoll nachweisen, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.
Kleinreparaturen und technische Instandhaltung
| Position | Einheit | Beispielpreis netto |
|---|---|---|
| Kleinreparaturen (bis 1 Stunde, ohne Material) | Stunde | 45 – 68 € |
| Glühlampen und Leuchtmittel tauschen | Stück | 8 – 22 € (inkl. Material) |
| Türen und Tore einstellen | Stück | 35 – 85 € |
| Heizungskeller kontrollieren (monatlich) | pro Monat | 30 – 65 € |
| Rauchmelder prüfen und dokumentieren | pro Einheit | 8 – 18 € |
Preise und Stundensätze 2026
Hausmeisterbetriebe kalkulieren je nach Leistungsart unterschiedliche Stundensätze – einfache Reinigungsarbeiten werden anders bewertet als technische Instandhaltung oder koordinierende Tätigkeiten.
Stundenverrechnungssatz nach Leistungsart 2026
| Leistungsart | Stundensatz netto |
|---|---|
| Reinigung und einfache Pflege | 38 – 52 € |
| Grünanlagenpflege | 42 – 58 € |
| Winterdienst | 45 – 65 € |
| Kleinreparaturen und Instandhaltung | 50 – 70 € |
| Koordination und Verwaltung | 45 – 65 € |
Monatspauschale nach Objektgröße (Orientierung)
| Objekt | Typische Monatspauschale netto | Enthaltene Leistungen |
|---|---|---|
| Kleines MFH (6–12 WE) | 180 – 380 € | Treppenhaus, Müll, Kontrollgang |
| Mittleres MFH (12–30 WE) | 350 – 650 € | Treppenhaus, Müll, Kontrollgang, Grünfläche |
| Große Wohnanlage (30+ WE) | 600 – 1.400 € | Vollständige Objektbetreuung |
| Gewerbeobjekt / Bürogebäude | 400 – 1.200 € | Je nach Fläche und Anforderungen |
Winterdienst wird in der Regel separat zur Monatspauschale berechnet oder als Saisonpauschale zusätzlich vereinbart – nie in die Monatspauschale einrechnen, da der Aufwand saisonal stark schwankt.
Angebot vs. Dauervertrag: Wann was passt
Im Hausmeisterservice gibt es zwei grundlegende Vertragsformen – und die Wahl zwischen beiden sollte bewusst getroffen werden:
| Einzel-Angebot | Dauervertrag / Servicevertrag | |
|---|---|---|
| Wann sinnvoll | Einmalige Leistungen, Sonderaufträge, Jahresreinigungen | Laufende Objektbetreuung, regelmäßige Leistungen |
| Abrechnung | Einmalig nach Leistungserbringung | Monatlich, quartalsweise oder jährlich im Voraus |
| Planbarkeit | Gering – nächster Auftrag ungewiss | Hoch – konstante Einnahmen, planbare Kapazität |
| Kündigungsschutz | Keiner – Auftraggeber kann jederzeit wechseln | Kündigungsfrist vertraglich geregelt (typisch 3 Monate) |
| Preisanpassung | Bei jedem neuen Angebot möglich | Nur nach Vertragsklausel oder bei Verlängerung |
Für Hausmeisterbetriebe die Planungssicherheit wollen, sind Dauerverträge die bessere Grundlage. Einzel-Angebote sind sinnvoll für Neukunden (als Einstieg), für saisonale Leistungen wie Winterdienst oder für Einmalarbeiten wie Grundreinigungen nach Mieterwechseln.
Preisanpassungsklausel im Dauervertrag
Ein wichtiger Hinweis für Dauerverträge: Ohne Preisanpassungsklausel bist du über Jahre an den vereinbarten Preis gebunden – auch wenn Mindestlohn, Kraftstoff oder Materialkosten steigen. Empfehlenswert ist eine jährliche Anpassungsmöglichkeit angelehnt an den Verbraucherpreisindex oder eine feste Prozentklausel.
Häufige Fehler beim Hausmeisterservice-Angebot vermeiden
- Objektadresse fehlt: Ohne genaue Objektbezeichnung ist später unklar für welches Gebäude das Angebot gilt. Bei mehreren Objekten einer Hausverwaltung kann das zu ernstem Streit führen.
- Leistungsumfang zu vage: „Hausmeisterservice monatlich 350 Euro" beantwortet keine einzige Frage zum tatsächlichen Leistungsumfang. Was genau ist enthalten? Wie oft? Welche Flächen? Was ist ausdrücklich nicht enthalten?
- Winterdienst in Monatspauschale eingerechnet: Winterdienst hat saisonalen Mehraufwand der sich nicht gleichmäßig über 12 Monate verteilen lässt. Immer separat ausweisen oder als Saisonpauschale.
- Keine Dokumentationspflicht erwähnt: Für Winterdienst und sicherheitsrelevante Kontrollen (Rauchmelder, Notbeleuchtung) sollte das Angebot erwähnen dass eine Dokumentation erstellt wird. Das schützt im Schadensfall.
- Keine Gültigkeitsdauer: Lohnkosten und Materialpreise für Winterdienst und Grünpflege steigen laufend – ohne Frist bleibst du am alten Preis hängen.
- Keine Regelung für Mehraufwand: Was passiert wenn der Aufwand größer ist als erwartet – zum Beispiel nach Vandalismus oder bei unvorhergesehenem Sondermüll? Ein Hinweis im Angebot ("Mehraufwand wird nach Aufwand zum Stundensatz von [X] Euro berechnet") schützt vor Diskussionen.
- Zu spät geliefert: Hausverwaltungen holen häufig mehrere Angebote gleichzeitig ein. Wer als erster ein vollständiges, professionelles Angebot liefert hat einen klaren Vorteil.
Häufige Fragen
Was muss in ein Hausmeisterservice-Angebot?
Pflichtangaben: Firmenangaben mit Steuernummer, Kundendaten, Objektadresse, Angebotsnummer, Datum, Gültigkeitsdauer und Leistungszeitraum. Im Zentrum steht eine detaillierte Leistungsbeschreibung mit Leistungsart, Frequenz und Einheitspreis – aufgeteilt nach Leistungsgruppen (Reinigung, Grünfläche, Winterdienst, Instandhaltung). Am Ende Nettobetrag, 19 % MwSt. und Bruttobetrag.
Was kostet ein Hausmeisterservice pro Stunde 2026?
Je nach Leistungsart zwischen 38 und 70 Euro netto. Einfache Reinigung liegt bei 38–52 Euro, Grünanlagenpflege bei 42–58 Euro, Kleinreparaturen bei 50–70 Euro. Regional liegen Süddeutschland und Ballungsräume am oberen Ende.
Braucht ein Hausmeisterservice einen Meisterbrief?
Für Reinigung, Grünanlagenpflege, Winterdienst und Kontrollgänge ist kein Meisterbrief erforderlich. Sobald zulassungspflichtige Handwerksleistungen angeboten werden – Elektro, Sanitär, Dach – gelten die entsprechenden Handwerksordnungs-Anforderungen. Im Zweifelsfall bei der zuständigen Handwerkskammer nachfragen.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Servicevertrag?
Ein Angebot ist ein einmaliges Vertragsangebot für eine definierte Leistung. Ein Servicevertrag regelt wiederkehrende Leistungen über einen längeren Zeitraum mit monatlicher Pauschale und Kündigungsfristen. Für laufende Objektbetreuung ist der Dauervertrag besser – er gibt Planungssicherheit für beide Seiten.
Wie berechnet ein Hausmeisterbetrieb den Preis für Winterdienst?
Entweder als Saisonpauschale (Oktober bis April) oder per Einsatz. Eine Saisonpauschale für eine typische Wohnanlage mit 500 m² liegt bei 800 bis 2.200 Euro netto je nach Region und Leistungsumfang. Pro-Einsatz-Abrechnung: 80 bis 180 Euro netto je nach Fläche. Wichtig: Winterdienst nie in die Monatspauschale einrechnen.
Muss ich den Winterdienst dokumentieren?
Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall (Sturz auf ungeräumter Fläche) kannst du mit einem lückenlosen Einsatzprotokoll nachweisen dass du deiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen bist. Ein Einsatzprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Fläche und ausgeführter Maßnahme reicht als Nachweis.